Bedürftige Menschen, die die Hilfe der Hofer Tafel in Anspruch nehmen wollen, beantragen bei den Wohlfahrtsverbänden einen Berechtigungsausweis. In Hof sind dies die Arbeiterwohlfahrt, das Bayerische Rote Kreuz, der Caritasverband und das Diakonische Werk.
Grundsätzlich erhält jeder Arbeitslosengeld II-Empfänger und jeder Bezieher von Grundsicherung wegen Alter oder Erwerbsminderung einen Ausweis. Bei allen anderen Anfragen wird eine Einzelfallprüfung (Einkommensberechtigung) vorgenommen.
Ausweisinhaber sind dann berechtigt, am Ausgabetag Lebensmittel in Empfang zu nehmen. Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt gegen einen Beitrag von 2,- Euro pro Tüte in den Ausgabestellen der Hofer Tafel.
Wenn Sie die Hilfen der Hofer Tafel nutzen möchten, dann besuchen Sie die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände:
Hof:
Migrationsdienst
Äußere Bayreuther Str. 2, 95032 Hof
Zimmer E 44
Tel.: 0 92 81 - 549 36 40
Naila:
Rehau: